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Unsere Dienstleistungen

Dentalhygiene (durch Dr. R. Persic)

 

Behandlung von Zahnfleischerkrankungen

 

Füllungen (Komposit = Kunststoff)

 

Kronen

 

Zähne bleichen

 

Wurzelkanalbehandlungen

 

Chirurgie

 

Zahnersatz:

a) herausnehmbare Prothesen

 b) festsitzende Brücken

 c) Implantatprothetik (in Zusammenarbeit mit spezialisierten Kollegen/Innen)

 

Kinderzahnmedizin

 

Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen mittels Knirscherschienen

 

 

Erscheint mir eine Behandlung zu komplex, werde ich Sie an einen spezialisierten Kollegen überweisen.

Zur Abklärung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen überweise ich Sie resp. Ihre Kinder an spezialisierte Kieferorthopäden.

Unser Tarif

Die Berechnung einer zahnärztlichen Behandlung erfolgt mit Hilfe von Taxpunkten und dem Taxpunktwert, die dem Zahnarzttarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) zugrunde liegen.

 

Jeder Leistung (z.B. Anästhesie, Füllung, Zahnreinigung) ist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet. Diese Taxpunktzahl wird mit dem Taxpunktwert multipliziert und ergibt so den Preis der einzelnen Leistung.

 

Beispiel: kleine zahnfarbene Kunststoff-Füllung mit Anästhesie: 195.3Taxpunkte X Taxpunktwert 1.10 = CHF 195.30

 

Massgebend für die Anzahl Taxpunkte und den Taxpunktwert sind primär der Zeitaufwand für die erbrachte Leistung, sowie die Unkosten der Praxis. Der durchschnittliche Stundenumsatz eines Zahnarztes liegt bei CHF 400.00. 70% davon decken die Unkosten der Zahnarztpraxis (Löhne Praxispersonal, Versicherungen, Praxismiete, Materialien, EDV, Wartung, Reinigung etc.).

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Seit dem 1. Januar 2018 wurde schweizweit ein neues Tarifsystem (Dentotar, www.dentotar.ch) eingeführt. Dieses System hat sowohl neue Taxpunktwerte, als auch neue Tarifpositionen. Primäres Ziel des neuen Systems war es den seit 20 Jahren nicht mehr angepassten Tarif bei Versicherungsfällen (früher 3.10) anzupassen.

 

Die SSO setzt einen maximalen Taxpunktwert von CHF 1.70 (früher 5.80) fest.

Der Taxpunktwert in unserer Praxis beträgt für Privatpatienten CHF 1.10 (entspricht dem früheren Tarif von 3.90).

Der Taxpunktwert für Sozialversicherungspatienten (Ergänzungsleistung, Sozialhilfe) beträgt CHF 1.00 (früher 3.10) und unterliegt den Richtlinien gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Krankenversicherungsgesetz (KVG).

Gerne erstelle ich Ihnen kostenlos und unverbindlich einen Kostenvoranschlag. 

Bei Kindern ist die Jahreskontrolle der Zähne bis zum 5. Geburtstag gratis. Nutzen Sie dieses Angebot, damit Ihre Kinder früh positive Erfahrungen mit dem Zahnarztteam machen und so teilweise folgenschwere und lebenslange Unannehmlichkeiten vermieden werden.

 

"Schlechte Zähne" sind nicht angeboren, sondern können mit heutigen Prophylaxe-Möglichkeiten zu beinahe 100% vermieden werden

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